EIN ZIEL – VIER WEGE

Je nach persönlichem Wunsch und der vorhandenen Vermögensbasis bietet Ihnen die Regionale Stiftung der LzO eine passende Möglichkeit, sich zu engagieren.

WELCHER WEG PASST ZU IHNEN?

1 Spende – ab 10 Euro

Schon ab 10 Euro können Sie, gemeinsam mit vielen anderen, Großes in Ihrer Region bewirken. Denn alle Spenden – soweit sie nicht ausdrücklich das Stiftungskapital erhöhen sollen – werden zeitnah für Fördermaßnahmen verwendet. Dadurch wird gewährleistet, dass sich an zahlreichen Orten in unserer Region kontinuierlich etwas zum Guten bewegt.

2 Zustiftung – ab 1.000 Euro

Möchten Sie indes, dass das Stiftungskapital unserer Regionalen Stiftung dauerhaft mehr an Erträgen für seine Förderzwecke erwirtschaftet? Dann haben Sie in Form einer Zustiftung ab 1.000 Euro die Möglichkeit, den Kapitalstock der Stiftung zu stärken.

3 Stiftungsfonds – ab 250.000 Euro

Ihnen liegt etwas besonders am Herzen und Sie können hierfür 250.000 Euro oder mehr entbehren? Dann kommt ein Stiftungsfonds für Sie in Frage. Dieser funktioniert ähnlich wie eine Zustiftung, nur dass die Stiftungssumme an einen von Ihnen gewünschten Förderzweck oder eine gemeinnützige Einrichtung Ihrer Wahl gebunden ist – wie zum Beispiel beim vorne erwähnten Mellumrat e.V. Alle erwirtschafteten Erträge fließen dann in „Ihr“ Projekt. Lediglich die für die Vermögensanlage und die erforderliche Buchhaltung anfallenden Kosten schmälern geringfügig die Erträge.
Übrigens: Sie können „Ihrem“ Stiftungsfonds auch einen eigenen Namen geben, zum Beispiel „Andreas Hohmann Stiftungsfonds für Tiere in Not“.

4 Treuhandstiftung – ab 500.000 Euro

Eine Treuhandstiftung unter dem Dach unserer Regionalen Stiftung entspricht in etwa einer eigenen Stiftung. Sie hat aber einen entscheidenden Vorteil: Im Gegensatz zu einer eigenständigen rechtsfähigen Stiftung ist sie mit viel weniger Aufwand verbunden. Ein weiterer Vorteil: Frei nach Ihren Wünschen haben Sie im Rahmen einer Treuhandstiftung die Möglichkeit, gleich mehrere – verschiedene – Förderzwecke festzulegen. Selbstverständlich können Sie auch hier den Namen selber auswählen. Kosten, die für die Vermögensanlage und die erforderliche Buchhaltung entstehen, mindern geringfügig die Erträge.

Über alle vier Wege „Gutes zu tun“ können Sie sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch verfügen. Und damit der Stifterwille beim Stiftungsfonds und bei der Treuhandstiftung auch nach seinem Ableben erfüllt wird, gewährleisten wir eine dauerhafte Organisation und Verwaltung des betreffenden Stiftungsvermögens.
Egal für welche Variante Sie sich entscheiden:
Ihr Engagement kommt unserer Region zugute – Generationen übergreifend!

Sollten Sie darüber hinaus Interesse an der Errichtung einer eigenständigen, rechtsfähigen Stiftung haben, stehen wir Ihnen für die Realisierung Ihres Vorhabens ebenfalls gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontoverbindung der Regionalen Stiftung der LzO
IBAN DE69 2805 0100 00014090 93
BIC-Code: SLZODE22XXX

Bitte geben Sie im Verwendungszweck an, ob wir Ihre Zuwendung als „Spende“ oder „Zustiftung“ berücksichtigen sollen. Möchten Sie eine/n bereits bestehende/n Kundenstiftungsfonds oder -Treuhandstiftung unterstützen, dann nennen Sie uns bitte auch dessen Namen im Verwendungszweck. Welche bereits aktiv sind, finden Sie hier.